Wir haben unser Team verstärkt und können zeitnah Termine bieten.

Für Einrichtungen · Leipzig und Umgebung

Therapie in Ihrer Einrichtung

Wir behandeln vor Ort – in Pflegeeinrichtungen, im betreuten Wohnen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie. Für Bewohnerinnen und Bewohner heißt das: keine Fahrt zur Praxis.

An wen sich diese Seite richtet

Verantwortliche in Einrichtungen

Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Sozialdienst oder Therapiekoordination. Sie möchten wissen, ob und wie wir Ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort versorgen können – in der Physiotherapie, der Ergotherapie oder der Podologie.

Zur Anfrage für Einrichtungen →

Bewohner, Angehörige, Betreuer

Sie möchten für sich oder für eine betreute Person eine Behandlung vor Ort anfragen – zu Hause oder in der Einrichtung. Dafür genügt unsere normale Terminanfrage.

Einzelnen Hausbesuch anfragen →

Was wir vor Ort anbieten können

Diese Leistungen können wir bei einem Hausbesuch erbringen, sofern die Kollegin oder der Kollege die passende Weiterbildung hat:

  • PhysiotherapieKrankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und PNF – auch am Bett oder im Sitzen
  • ErgotherapieAlltagsfähigkeiten, Motorik, Konzentration und Tagesstruktur – einzeln oder in der Gruppe
  • PodologieMedizinische Fußbehandlung, unter anderem beim diabetischen Fußsyndrom auf Verordnung

Nicht möglich ist Krankengymnastik am Gerät (KGG). Sie ist an zugelassene Praxisräume und festgelegte Geräte gebunden und lässt sich nicht in die Einrichtung verlegen. Wer dafür infrage kommt und die Praxis erreichen kann, ist bei uns in Gohlis richtig.

Was wir mitbringen und was vor Ort vorhanden sein sollte, klären wir vorher gemeinsam – das hängt davon ab, wo behandelt wird.

Was dafür nötig ist

Damit die Krankenkasse einen Hausbesuch übernimmt, müssen mehrere Dinge zusammenkommen. Wir sagen das offen, weil es sonst zu Enttäuschungen führt:

Verordnung je Person
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner braucht eine eigene ärztliche Verordnung. Darauf muss „Hausbesuch“ angekreuzt sein.
Medizinische Begründung
Der Hausbesuch ist verordnungsfähig, wenn die Person die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann. Der Aufenthalt in einer Einrichtung allein genügt dafür nicht – das entscheidet die verordnende Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Freie Wahl
Wen jemand mit der Behandlung beauftragt, entscheidet die Person selbst beziehungsweise die rechtliche Betreuung – nicht die Einrichtung und nicht wir.
Kosten
Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir mit der Krankenkasse ab; es bleibt die gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. Privatversicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung. Eine pauschale Kostenübernahme können wir nicht zusagen – das hängt an der Verordnung.
Platz zum Behandeln
Ein Therapieraum ist schön, aber keine Bedingung. Vieles geht auch im Zimmer. Wichtig ist, dass wir ungestört arbeiten können.

Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob ein Hausbesuch medizinisch begründet ist, entscheidet die verordnende Praxis.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

  1. Sie fragen an
    Über das Formular unten oder telefonisch. Wir brauchen dazu keine Namen, Diagnosen oder Verordnungen einzelner Personen.
  2. Wir sprechen miteinander
    Was wird gebraucht, um wie viele Menschen geht es, welche Tage und Zeiten passen, wo kann behandelt werden, wer ist auf beiden Seiten Ansprechpartner.
  3. Wir klären das Organisatorische
    Verordnungen, Datenschutz, Zutritt, Terminorganisation und Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.
  4. Wir starten mit einem festen Zeitfenster
    Wir beginnen mit einem überschaubaren Block und schauen nach einigen Wochen gemeinsam, ob es passt.

Versorgung für Ihre Einrichtung anfragen

Ein paar Angaben genügen. Bitte keine Namen, Diagnosen oder Verordnungen einzelner Personen – das nehmen wir später auf einem sicheren Weg auf, wenn wir uns einig sind.

Einrichtungsanfrage

Bitte füllen Sie nur aus, was Sie beantworten können. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Bitte geben Sie hier keine Namen, Diagnosen oder Verordnungen einzelner Bewohnerinnen und Bewohner an – das klären wir später auf einem sicheren Weg.

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Zum Beispiel Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Sozialdienst.
Wenn Sie es noch nicht einordnen können, lassen Sie es offen – wir besprechen es.
Zum Beispiel ein Therapieraum, ein Gemeinschaftsraum oder das Bewohnerzimmer.
Bitte keine Namen, Diagnosen oder Verordnungen einzelner Personen.