Wir haben unser Team verstärkt und können zeitnah Termine bieten.
Podologie · Leipzig-Gohlis
Diabetischer Fuß
Beim diabetischen Fußsyndrom ist die podologische Behandlung eine Kassenleistung. Wir haben die Zulassung für alle gesetzlichen Kassen.
Warum der Fuß bei Diabetes besondere Aufmerksamkeit braucht
Ein länger bestehender Diabetes kann Nerven und Gefäße in den Füßen verändern. Zwei Folgen sind entscheidend: Das Empfinden lässt nach – kleine Verletzungen werden nicht bemerkt – und die Haut heilt langsamer.
Deshalb gilt beim diabetischen Fußsyndrom eine einfache Regel: Nicht selbst schneiden, nicht mit Hornhauthobel oder scharfen Instrumenten arbeiten, keine Hausmittel gegen Hühneraugen. Was an einem gesunden Fuß harmlos ist, kann hier eine Wunde hinterlassen, die schlecht heilt.
Die podologische Komplexbehandlung ist genau dafür gemacht. Sie wird ärztlich verordnet und von der Kasse getragen – Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung, bei Zuzahlungsbefreiung nichts.
Worauf wir achten
Bei jeder Behandlung:
- Haut und NägelDruckstellen, Risse, Veränderungen der Nagelplatte
- Hornhaut und SchwielenVorsichtig abtragen, wo Druck entsteht
- Fußform und DruckverteilungWo scheuert der Schuh?
- Auffälligkeiten meldenWenn uns etwas nicht gefällt, sagen wir es Ihnen – und der Praxis
- BeratungWie Sie zu Hause prüfen und pflegen können
Was Sie selbst tun können
Kleine Gewohnheiten, große Wirkung:
- Täglich anschauenAuch die Sohle, notfalls mit einem Spiegel
- Nicht barfuß laufenAuch nicht in der Wohnung
- Schuhe prüfenVor dem Anziehen mit der Hand hineinfassen
- Wassertemperatur messenDas Empfinden täuscht
- Bei Veränderungen meldenLieber einmal zu früh anrufen
So kommen Sie zu einem Termin
Rufen Sie an unter 0341 5503720 oder schreiben Sie an kontakt@praxis-am-schokoladenpalais.de. Auf E-Mails antworten wir Montag bis Donnerstag innerhalb von 24 Stunden.
Die Verordnung stellt in der Regel die Hausarztpraxis oder die Diabetologie aus. Bringen Sie sie bitte zum ersten Termin mit.
Menckestraße 32 · 04155 Leipzig-Gohlis · Mo–Do 7:30–20:00 Uhr, Fr 7:30–16:30 Uhr
Häufige Fragen
Was kostet die Behandlung?
Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir mit allen gesetzlichen Kassen ab; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung. Die podologische Komplexbehandlung – etwa beim diabetischen Fußsyndrom – wird ärztlich verordnet. Die medizinische Fußpflege können Sie auch ohne Verordnung als Selbstzahlerleistung buchen.
Zahlt die Kasse?
Beim diabetischen Fußsyndrom und weiteren im Heilmittelkatalog genannten Erkrankungen ja, mit ärztlicher Verordnung. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.
Wie oft sollte ich kommen?
Häufig alle vier bis acht Wochen – das steht auf der Verordnung und hängt vom Befund ab.
Darf ich meine Nägel selbst schneiden?
Bei eingeschränktem Empfinden besser nicht. Wir zeigen Ihnen, was Sie gefahrlos selbst tun können.
Kommen Sie auch nach Hause?
Nach Absprache ja; dafür berechnen wir einen Zuschlag.